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­Reisevertrags­bedingungen

Reiseservice

­Reisevertrags­bedingungen

Reisevertragsbedingungen (AGB) von WÜSTENFAHRER REISEN

Anmeldung
  • Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf der Homepage von WÜSTENFAHRER REISEN THOMAS TROSSMANN, im Folgenden WÜSTENFAHRER genannt.
    WÜSTENFAHRER nimmt den Reisevertrag durch Email-Versand einer Buchungsbestätigung mit Anzahlungsrechnung an.

    Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Email-Versand der Buchungsbestätigung mit Anzahlungsrechnung fällig.
    Mit Eingang der Anzahlung ist der Reisevertrag zwischen WÜSTENFAHRER und Anmelder/in zustande gekommen.

Bezahlung
  • Der Reisepreis beträgt die in der Reiseausschreibung auf der WÜSTENFAHRER-Homepage unter REISEPREIS genannte Summe.

    WÜSTENFAHRER darf eine Anpassung des Reisepreises in Höhe von bis zu 20% vornehmen, wenn einer der nachstehenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    • aufgrund von Erhöhungen der vom Reiseveranstalter für die Reisevorbereitung oder vor Ort zu tragenden Kosten
    • wenn zwischen Anmeldung zur Reise und ihrem Stattfinden mehr als ein Jahr liegen.

    Der Reisepreis abzüglich der nach der Anmeldung geleisteten Anzahlung muss bis zum in in der Endrechnung genannten Zahlungsziel auf der genannten Bankverbindung eingegangen sein.

    Es gilt bei allen WÜSTENFAHRER-Reisen als Zahlungsziel grundsätzlich ein Zeitraum 42 Tagen vor dem in der Ausschreibung genannten Reisebeginn..

Reiseleistungen
  • WÜSTENFAHRER erbringt die Leistungen grundsätzlich entsprechend den Angaben in der Ausschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

Flüge und Schiffs-Passagen
  • Die zwischen dem Ausgangs- und Endpunkt der eigentlichen Motorradreise erforderlichen Flüge und Schiffs-Passagen beschafft der Kunde selbst.

    WÜSTENFAHRER läßt jedoch auf Wunsch des Kunden passende Flüge und Schiffs-Passagen durch ein die erforderlichen Fahrausweise ausstellendes Reisebüro anbieten. Der Kunde schließt den Vertrag über die Ausstellung des Fahrausweises mit diesem Reisebüro ab, also nicht mit WÜSTENFAHRER.

    WÜSTENFAHRER haftet daher nicht nicht für eine fehlerhafte oder nicht erfolgende Erbringung der Beförderungsleistung.

Einreisebestimmungen und Grenzübertritte
  • Im Zusammenhang damit entstehende Kosten sind nur in soweit im Reisepreis enthalten als dies in der Aufzählung der Reiseleistungen für die jeweilige Reise genannt ist.

    Der Kunde ist grundsätzlich für die Einhaltung aller diesbezüglicher Vorschriften selbst verantwortlich.

    WÜSTENFAHRER steht dafür ein, den Kunden rechtzeitig vor Reisebeginn postalisch oder per Email über alle ihm bekannten Einreisebedingungen der besuchten Länder und Regionen zu informieren.

    Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nicht-Information durch WÜSTENFAHRER bedingt.

Leistungsänderungen
  • Über vor Reisebeginn von WÜSTENFAHRER beschlossene Änderungen der Reiseleistungen, im ausgeschriebenen Reiseablauf und in der Reisedauer, muss WÜSTENFAHRER den Kunden vor Beginn der Reise postalisch oder per Email, informieren.

    Der Kunde muss sein Einverständnis damit postalisch oder per Email erklären und ist  zum gebührenfreien Rücktritt vom Reisevetrag berechtigt.

    Wird die Reise während ihres Ablaufs durch am Reiseziel eintretende Streiks, innere Unruhen, Demonstrationen, kriegsähnlichen Zustände, terroristische Akte und andere politisch bedingte Ereignisse behindert und gefährdet - ebenso durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsche, Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder andere natur- und umweltbedingte Ereignisse, durch Unfälle, Krankheiten und technische Defekte - darf WÜSTENFAHRER alle Änderungen und Maßnahmen vornehmen, die für die Verringerung oder Verhinderung von durch Erwähntes entstandene Probleme und für die Sicherheit von Kunden wie Reiseleitung erforderlich sind.

    Im Falle einer aus obigen Gründen erforderlichen Verkürzung der Reise können WÜSTENFAHRER daraus entstehende Kosten - z. B. durch Umbuchungen und Storno-Kosten -  dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden - ebensowenig umgekehrt

    Ebenso ist der Kunde in solchen Fällen nicht zu einer Entschädigung wegen entgangener Reiseleistungen oder Beeinträchtigung des Reiseerlebnisses berechtigt.

Rücktritt des Kunden
  • Der Kunde kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist WÜSTENFAHRER postalisch oder per Email zu erklären.

    Maßgeblich für die Höhe der vom Veranstalter in Rechnung gestellten Rücktritts-Pauschale ist der Abstand zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung bei WÜSTENFAHRER und dem in der Reiseausschreibung genannten Datum des Reisebeginns.

Rücktrittgebühren Kunde
  • Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag fallen ab 90 Werktagen vor dem in der Reiseausschreibung genannten Reisebeginn Rücktritts-Pauschalen (= Storno-Gebühren) an:

    • 90-20 Werktage vor Reisebeginn
      20% des Reisepreises.
    • 19-10 Werktage vor Reisebeginn
      50% des Reisepreises
    • 9-5 Werktage vor Reisebeginn
      80% des Reisepreises
    • ab 4 Werktage vor Reisebeginn
      100% des Reisepreises
Rücktritt durch WÜSTENFAHRER vor Reisebeginn
  • WÜSTENFAHRER kann den Reisevertrag vor Antritt der Reise kündigen, wenn der Reisegesamtpreis nicht bis fünf Werktage nach dem in der Reisepreisendrechnung genannten Zahlungsziel eingegangen ist. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gilt als ein vom Kunde erklärter Rücktritt. Es werden die unter RÜCKTRITTSGEBÜHREN  KUNDE genannten Rücktrittspauschalen fällig.

    WÜSTENFAHRER kann den Reisevertrag bei Nichterreichen der für eine wirtschaftliche Durchführung der Reise Mindesteilnehmerzahl kündigen. Diese ist in der Reisebeschreibung aufgeführt.

    In diesem Fall ist dem Kunden bis zehn Werktage vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung postalisch oder per Email mitzuteilen. Der Kunde erhält den bezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Storno-Kosten für vom Kunden erworbene Flüge und Schiffs-Passagen werden nicht von WÜSTENFAHRER getragen.

Rücktritt durch WÜSTENFAHRER nach Reisebeginn
  • Wüstenfahrer kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen:

    • wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört, gefährdet oder sich vertragswidrig verhält.
    • wenn der Kunde sicherheitsrelevanten Anweisungen des Reiseleiters - u.a. bezüglich Fahrweise, Geschwindigkeit, Streckenführung und gegebenen Risiken - trotz Ermahnung nicht Folge leistet.
    • wenn der Kunde den im Sinne einer problemlosen Reisedurchführung gegebenen Anweisungen des Reiseleiters bezüglich Verhaltens und Umgangs mit Menschen, Flora und Fauna der bereisten Regionen trotz Ermahnung nicht Folge leistet.
Haftung durch WÜSTENFAHRER
  • WÜSTENFAHRER haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sowie die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

    Die vertragliche Haftung von WÜSTENFAHRER ist auf 50 % des Reisepreises beschränkt - soweit ein Schaden des Kunden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch WÜSTENFAHRER herbeigeführt wurde.

    Die Haftung durch WÜSTENFAHRER ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Nicht-Haftung durch WÜSTENFAHRER
  • WÜSTENFAHRER haftet nicht für Unfälle, Schäden und Verlust:

    • bei Benutzung von Kfz
    • bei Fußwanderungen
    • beim Baden in Gewässern
    • beim Benutzen von Werkzeug, Camping-, Koch-Utensilien
    • beim Betanken, Warten und Instandsetzen von Kfz
    • beim Be- und Entladen der Begleitfahrzeuge der Reise
    • beim Transport von Motorrädern, Gepäck oder Personen in oder auf den Begleitfahrzeugen oder Anhängern, auf (Fähr-)Schiffen, sowie beim Transport per See- oder Luftfracht.
    • beim Umgang mit Feuer, Wasser und Kfz-Betriebsstoffen
    • durch Klima, Flora, Fauna und landschaftliche Gegebenheiten der bereisten Gebiete
Mitwirkungspflicht und Verjährung
  • Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

    Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung in Schriftform zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

    Etwaige Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende beim Veranstalter geltend zu machen.

    Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten nach vertraglichem Reiseende. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem WÜSTENFAHRER die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Fotos und Videos
  • Die während der Reise aufgenommenen Fotos und Videos können von WÜSTENFAHRER mit Einverständnis der Urheber (= Eigentümer der benutzten Kameras) in Print-Medien, auf der WÜSTENFAHRER-Homepage und in Streaming-Portalen wie z.B. Youtube veröffentlicht werden.

    Der Kunde kann der Abbildung seiner Person - soweit eindeutig erkennbar - in Fotos oder Videos widersprechen. Eine entsprechende Willenserklärung muss dem Veranstalter bis spätestens eine Woche nach vertraglichem Reiseende per Email zugehen.

Disclaimer
  • Sollten Teile dieser Reisevertragsbedingungen aufgrund gesetzlicher oder rechtssprecherischer Bestimmungen unwirksam geworden sein, betrifft dies nur diese Teile und nicht die gesamten Reisevertragsbedingungen.

Gerichtsstand
  • Gerichtstand ist die für die Adresse von WÜSTENFAHRER zuständige Gerichtsbarkeit.